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Vision Reisen allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen:
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form erteilen. 3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die Auftragsbestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
a) die Erfüllung des Ablaufes der Fahrt,
b) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
c) die Beaufsichtigung von Gegenständen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrzeug zurück lässt,
d) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
e) die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenen Verpflichtungen.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zulässig, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Das Busunternehmen hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund bekannt zu geben.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind nur mit Zustimmung des Busunternehmens möglich und sollen schriftlich oder elektronisch durch den Besteller erklärt werden.
3. Das Fahrpersonal darf keinerlei Auftragsänderungen entgegennehmen.
§ 4 Änderungsgebühr
1. Wenn der Besteller Änderungen am Vertrag (Leistungsänderungen) vornehmen möchte, behält sich das Busunternehmen das Recht vor, eine angemessene Änderungsgebühr zu erheben.
2. Die Höhe der Gebühr liegt im Ermessen des Busunternehmens und kann bis zu 100,00€ betragen.
3. Die genaue Höhe der Gebühr wird dem Besteller rechtzeitig vor der Durchführung der Änderungen schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
§ 5 Preise und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
2. Alle Nebenkosten, (wie z.B. Park -, Maut - und Fährgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer, Vermittlungsgebühren, etc.) sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Die Buchung des Hotelzimmers für den/die Fahrer muss durch den Kunden organisiert werden.
3. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung.
4. Die Rechnungserstellung erfolgt grundsätzlich auf den Namen des Bestellers. Wird eine andere Rechnungsanschrift gewünscht, so ist dies schon bei der Bestellung anzugeben. Der Betrag ist sofort und ohne Abzug fällig. 5. Vom Kunden herbeigeführte Verunreinigungen oder Beschädigungen, werden durch das Busunternehmen in Rechnung gestellt.
§ 6 Stornierung
1. Wird ein Auftrag storniert, so fallen folgende pauschalierte Stornogebühren in der Höhe der Auftragssumme wie folgt an:
a) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 10%
b) ab 29 bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 30%
c) ab 10 bis 5 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 50%
d) ab 4 bis 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt: 80%
e) am Tage des geplanten Fahrtantritts: 90% des vereinbarten Mietpreises.
2. Stornierungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form und müssen innerhalb unserer Geschäftszeit Mo – Fr von 08.00 – 17.30 Uhr erfolgen. Unsere Busfahrer sind nicht berechtigt Stornierungen entgegenzunehmen.
§ 7 Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, d.h. wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt, wie Krieg, Strassen-Blockaden, Streiks etc. nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§ 8 Gepäckbeförderung
1. Gepäck im normalen Umfang und - nach Absprache- sonstige Sachen werden mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigungen.
2. Für Schäden, die durch den Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller.
§ 9 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
2. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes.
3. Für Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, haftet der Besteller.
4. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet, noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten.
§ 10 Durchführung
Wir sind bestrebt bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen. Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich machen. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftrags-Vereinbarungen zu bestehen.
§ 11 Haftung
1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. Bei der Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; für Sachschäden bis höchstens € 500,00.
3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane o.a. Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen, sowie von uns nicht zu vertretenden Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
4. Wir haften nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
5. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentl. Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens.
2. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
3. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtstand ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens.
4. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich unserer AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand 21.01.2024
Onur Ögül
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